Entsorgung & Umwelt
Hinweise zur umweltgerechten Entsorgung von Batterien, Elektrogeräten und Verpackungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 18. Februar 2024 gilt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt schrittweise die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG und das darauf basierende deutsche Batteriegesetz (BattG) in seiner novellierten Fassung (BattG2). Das geplante deutsche Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und konkretisiert die nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung. Bis zum vollständigen Inkrafttreten des BattDG gelten die EU-Batterieverordnung und das BattG parallel.
Hinweise für Verbraucher und gewerbliche Endnutzer
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Als Vertreiber von Produkten, die Batterien oder Akkumulatoren enthalten, sind wir gemäß § 18 BattG (bzw. Art. 62 EU-BattV) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Sie sind als Endnutzer zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gesetzlich verpflichtet. Die Rückgabe ist für Sie unentgeltlich. Sie können gebrauchte Batterien und Akkumulatoren an den dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückgeben, insbesondere bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe) oder im Handel.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die menschliche Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten jedoch auch wichtige Rohstoffe wie Lithium, Mangan, Zink und Eisen, die recycelt und der Kreislaufwirtschaft zugeführt werden können.
Dieses Symbol auf Batterien und Akkumulatoren weist darauf hin, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen. Die Zeichen Pb (Blei), Cd (Cadmium) oder Hg (Quecksilber) unterhalb des Symbols geben an, dass die Batterie den jeweiligen Schadstoff über dem gesetzlichen Grenzwert enthält.
Gesetzliche Grundlagen
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU in deutsches Recht um. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Das Gesetz wurde zuletzt 2026 novelliert (ElektroG4).
Hinweise für Endnutzer
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Gemäß § 17 und § 18 ElektroG weisen wir Sie auf Folgendes hin:
Sie sind als Endnutzer verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte können kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe) abgegeben werden. Darüber hinaus besteht bei bestimmten Vertreibern eine Rücknahmepflicht (1:1-Rücknahme beim Neukauf eines gleichartigen Gerätes sowie 0:1-Rücknahme für Kleingeräte mit Kantenlänge unter 25 cm).
Sofern Altgeräte Batterien oder Akkumulatoren enthalten, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Rückgabe des Altgerätes entnommen und separat der Batterierücknahme zugeführt werden, soweit dies zerstörungsfrei möglich ist.
Bitte löschen Sie personenbezogene Daten eigenverantwortlich von Ihren Altgeräten vor der Entsorgung.
Dieses Kennzeichen auf Elektro- und Elektronikgeräten gemäß Anlage 3 ElektroG bedeutet, dass das Gerät am Ende seiner Nutzungsdauer nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden darf. Der schwarze Balken unter dem Symbol kennzeichnet Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden.
Gesetzliche Grundlagen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet alle Erstinverkehrbringer systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in Deutschland zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID und zur Beteiligung an einem dualen System. Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) (EU) 2025/40 die nationalen Regelungen ergänzen und teilweise ersetzen.
Die A1-ESD Equipment GmbH ist im Verpackungsregister LUCID registriert und beteiligt sich ordnungsgemäß an einem dualen System für die Lizenzierung der von uns verwendeten Versand- und Verkaufsverpackungen.
Hinweise für Endnutzer
Unsere Versandverpackungen (Kartonagen, Füllmaterial, Klebeband) sowie die Verkaufsverpackungen der Produkte sind über das duale System (Gelber Sack / Gelbe Tonne bzw. Altpapiersammlung) lizenziert. Bitte entsorgen Sie gebrauchte Verpackungen über die für Ihr Gebiet vorgesehenen haushaltsnahen Sammelsysteme:
Papier, Pappe, Karton → Altpapiersammlung
Kunststofffolien, Luftpolsterfolie → Gelber Sack / Gelbe Tonne
Styropor, EPS-Formteile → Gelber Sack / Gelbe Tonne
Holzverpackungen, Paletten → Wertstoffhof
Möchten Sie Altbatterien oder Elektroaltgeräte an uns zurücksenden, bitten wir Sie, diese an die folgende Adresse zu senden:
Rücksendeadresse
A1-ESD Equipment GmbH
z. Hd. Abteilung Entsorgung / Rücknahme
Keldersstr. 15
42697 Solingen, Deutschland
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Rücksendung, damit wir den Vorgang für Sie vorbereiten können.
Batteriegesetz (BattG) · EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 · Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) · Verpackungsgesetz (VerpackG) · Stiftung EAR · Verpackungsregister LUCID
Diese Seite dient der gesetzlich vorgeschriebenen Information gemäß § 18 BattG, § 18 ElektroG und VerpackG. Die Angaben wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Gesetzestexte. Stand: April 2026.