Eichpflicht oder Kalibrierung - wann muss eine Waage geeicht sein?
Eichpflicht und Kalibrierung sind nicht dasselbe. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Waage geeicht sein muss, welche Eichklassen I bis IIII es gibt, wie die Konformitätsbewertung nach MID abläuft und welche Nacheichfristen im gesetzlichen Messwesen gelten.
Waagen ansehenEichpflicht oder Kalibrierung - wo liegt der Unterschied?
Die Eichung ist ein hoheitlicher, gesetzlich vorgeschriebener Vorgang: Eine geeichte Waage darf im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, weil ihre Messwerte amtlich als richtig gelten. Die Kalibrierung ist dagegen freiwillig und dokumentiert lediglich, wie stark ein Messwert vom Sollwert abweicht - ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Eichpflichtig ist eine Waage immer dann, wenn das Wägeergebnis eine Grundlage für Geld, Recht oder Gesundheit bildet. Dazu zählen der Verkauf nach Gewicht, Apotheken, die Herstellung von Fertigpackungen sowie amtliche und medizinische Anwendungen. Wer eine solche Waage ungeeicht betreibt, riskiert ein Bußgeld nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG).
- Verkauf nach Gewicht (Metzgerei, Markt, Feinkost) - eichpflichtig.
- Apotheke und Arzneimittelherstellung - eichpflichtig.
- Herstellung von Fertigpackungen nach FPackV - eichpflichtig.
- Heilkundliche Anwendung, z. B. medizinische Personenwaagen - eichpflichtig.
- Interne Kontrolle, Rezeptur oder F&E ohne Handel - meist nur Kalibrierung nötig.
Welche Eichklassen gibt es und was bedeuten sie?
Nichtselbsttätige Waagen werden in vier Genauigkeitsklassen eingeteilt, gekennzeichnet mit den römischen Ziffern I bis IIII. Massgeblich ist der Eichwert e und die Zahl der Eichwerte n. Je feiner die Auflösung, desto höher die Klasse.
Der Eichwert e ist die kleinste Einheit, für die die Fehlergrenzen gelten - er ist nicht mit dem Ziffernschritt d der Anzeige zu verwechseln. Bei Klasse III liegt e häufig bei 1 g bis 5 g, während die Anzeige d feiner sein kann. Die zulässige Verkehrsfehlergrenze beträgt im Betrieb das Doppelte der Eichfehlergrenze.
Wie läuft die Konformitätsbewertung nach MID ab?
Seit 2016 gibt es für neue nichtselbsttätige Waagen keine klassische Ersteichung mehr. An ihre Stelle tritt die Konformitätsbewertung nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU (NAWI-Richtlinie, Teil des MID-Rahmens). Der Hersteller bringt die Waage konform in Verkehr, danach beginnt sofort die Nacheichung durch das Eichamt.
- CE-Kennzeichnung plus grünes M auf schwarzem Grund (Metrologie-Kennzeichnung).
- Nummer der benannten Stelle (vierstellig) direkt neben dem M.
- Angabe der Genauigkeitsklasse I, II, III oder IIII in einem Oval.
- Angabe von Max, Min, e und d auf dem Typenschild.
- Konformitätserklärung des Herstellers, die Sie aufbewahren sollten.
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Zum RatgeberWelche Fristen und Pflichten gelten im Betrieb?
Nach der Mess- und Eichverordnung (MessEV) muss eine eichpflichtige Waage regelmässig nacheichen. Für nichtselbsttätige Waagen gilt in der Regel eine Nacheichfrist von 2 Jahren. Die Frist endet am 31. Dezember des Ablaufjahres, sodass ein kleiner Puffer bis zur Wiederholung bleibt.
Verantwortlich für die fristgerechte Nacheichung ist der Betreiber, nicht der Hersteller. Ausserdem muss die Verwendung einer neuen oder erneuerten Waage der zuständigen Eichbehörde binnen sechs Wochen angezeigt werden. Läuft die Eichgültigkeit ab, darf die Waage im geschäftlichen Verkehr nicht mehr benutzt werden.
Häufige Fragen
Ersetzt eine Kalibrierung die Eichung?
Nein. Eine Kalibrierung dokumentiert nur die Abweichung und ist rechtlich unverbindlich. Wo Eichpflicht besteht, muss die Waage geeicht bzw. konformitätsbewertet und nachgeeicht sein - ein Kalibrierschein genügt nicht.
Woran erkenne ich, ob meine Waage geeicht ist?
An der CE-Kennzeichnung mit grünem M auf schwarzem Grund, der vierstelligen Nummer der benannten Stelle und dem Genauigkeitsklassen-Oval. Auf älteren Geräten finden Sie eine Eichmarke mit Jahreszahl.
Wie oft muss eine Ladenwaage nachgeeicht werden?
Nichtselbsttätige Waagen im Handel haben in der Regel eine Nacheichfrist von zwei Jahren. Die Frist läuft bis zum 31. Dezember des Ablaufjahres.
Was passiert, wenn die Eichfrist abgelaufen ist?
Die Waage darf im geschäftlichen Verkehr nicht mehr verwendet werden. Bei Kontrollen drohen Bußgelder nach dem MessEG. Lassen Sie rechtzeitig nacheichen.
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