Hinweisgeberverfahren

Wir wollen von Fehlverhalten erfahren, solange sich Schaden noch abwenden lässt. Deshalb stellen wir einen Meldeweg für Hinweise auf Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen unseren Verhaltenskodex bereit.

Die A1-ESD Equipment GmbH beschäftigt weniger als 50 Personen und ist zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht verpflichtet. Wir richten diesen Meldeweg freiwillig ein.

Was gemeldet werden kann

  • Korruption, Bestechung und unzulässige Zuwendungen
  • Betrug, Untreue, Diebstahl
  • Verstöße gegen Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Verstöße gegen Vorschriften der Produktsicherheit und Produktkonformität
  • Verstöße gegen Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften
  • Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bei uns, bei unseren Geschäftspartnern und in deren Lieferketten
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Verstöße gegen den Datenschutz
  • Verstöße gegen steuerliche Vorschriften und Vorschriften zur Geldwäscheprävention

Was nicht über diesen Weg zu klären ist

Reklamationen, Lieferverzug, Gewährleistungsfälle und sonstige Fragen zu Bestellungen bearbeitet unser Kundenservice. Bitte wenden Sie sich dafür an die im Kontaktbereich genannten Wege. Über den Meldeweg eingehende Kundenanliegen leiten wir an den Kundenservice weiter.

Wer melden kann

Der Meldeweg steht Beschäftigten, Bewerberinnen und Bewerbern, Kunden, Lieferanten und deren Beschäftigten sowie allen weiteren Personen offen, die Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt haben.

Wie gemeldet wird

Per E-Mail an hinweis@esd.equipment oder schriftlich per Post an A1-ESD Equipment GmbH, Stichwort Hinweis, Keldersstraße 15, 42697 Solingen. Auf Wunsch vereinbaren wir ein persönliches Gespräch.

Anonyme Meldungen bearbeiten wir ebenfalls. Anonyme Hinweise lassen sich allerdings nur eingeschränkt aufklären, weil Rückfragen nicht möglich sind. Wenn Sie eine Kontaktmöglichkeit angeben, auch eine anonyme E-Mail-Adresse, erhöht das die Aussicht auf Klärung erheblich.

Wie wir mit Hinweisen umgehen

  • Wir bestätigen den Eingang innerhalb von sieben Tagen, sofern eine Kontaktmöglichkeit besteht.
  • Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt und nur offengelegt, soweit dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  • Wir prüfen den Sachverhalt, holen erforderliche Auskünfte ein und ergreifen angemessene Folgemaßnahmen.
  • Innerhalb von drei Monaten nach der Eingangsbestätigung informieren wir über den Stand.
  • Wer in gutem Glauben meldet, hat keine Nachteile zu befürchten. Repressalien gegen hinweisgebende Personen dulden wir nicht.
  • Auch die Rechte betroffener Personen wahren wir. Ein Hinweis begründet für sich genommen noch keinen Verstoß.

Externe Meldestellen

Sie können sich unabhängig von diesem Verfahren an die gesetzlich vorgesehenen externen Meldestellen wenden, insbesondere an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz sowie an die Meldestellen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt.

Stand: August 2026