Gitterbox auswählen und prüfen - worauf achten?
Die Gitterbox ist der genormte Stapelbehälter für schwere Klein- und Schüttgüter. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Tragkraft, Stapelbarkeit und Klappenausführung richtig wählen, welche Masse nach DIN 15155 gelten und wie Sie den Zustand nach DGUV-Prüfkriterien beurteilen.
Gitterboxen ansehenWie ist eine Gitterbox aufgebaut und genormt?
Eine Gitterbox ist eine stapelbare Stahlgitterbox auf vier Füssen mit Kufen, die den Transport per Gabelstapler und Hubwagen erlaubt. Die klassische Ausführung ist in DIN 15155 beschrieben und europaweit als Tauschbehälter (UIC 435‑3) verbreitet.
Das genormte Grundmass beträgt aussen etwa 1240 x 835 mm bei rund 970 mm Höhe, das Eigengewicht liegt je nach Ausführung bei 70 bis 85 kg. Das nutzbare Volumen erreicht etwa 0,72 m³. Damit passt die Box massgenau auf Europaletten-Stellplätze.
Wie wähle ich Tragkraft, Stapelbarkeit und Klappe?
Die drei Auswahlkriterien sind Tragkraft, Stapellast und Klappenausführung. Die Tragkraft (maximale Zuladung) liegt bei Standardboxen bei 1000 kg, verstärkte Varianten tragen bis 1500 kg. Prüfen Sie immer das aufgedruckte Typenschild, nicht nur das Aussehen.
Beim Stapeln zählt die Stapellast: Vier beladene Boxen übereinander bedeuten, dass die unterste rund die dreifache Nutzlast tragen muss. Achten Sie deshalb auf die zulässige Stapelhöhe (meist 4-fach beladen) und einen ebenen, tragfähigen Boden.
- Tragkraft: 1000 kg Standard, 1500 kg verstärkt - Typenschild prüfen.
- Stapellast: bis 4 Boxen beladen, unterste trägt die Last der oberen drei.
- Klappe: halbhohe Vorderklappe für bequeme Entnahme ohne Umsetzen.
- Boden: geschlossenes Blech für Kleinteile, Gitter für Sauberkeit und Ablauf.
- Oberflügel: aufklappbar für Befüllung von oben per Kran oder Schütte.
So kombinieren Sie Gitterboxen mit Regalen und Kleinteilebehältern.
Zum RatgeberWie beurteile ich den Zustand nach DGUV?
Gitterboxen gelten als Lastaufnahmemittel und müssen nach Betriebssicherheitsverordnung sowie DGUV-Regelwerk mindestens jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Nach besonderen Ereignissen wie einem Sturz oder Anfahrschaden ist eine ausserordentliche Prüfung fällig.
Beurteilt werden Rahmen, Füsse, Kufen, Klappe und Gitter auf Verformung, Risse und Korrosion. Boxen mit sicherheitsrelevanten Mängeln werden gesperrt, gekennzeichnet und der Reparatur oder Verschrottung zugeführt.
- Prüfung durch befähigte Person, Ergebnis dokumentieren.
- Rot markierte Boxen sofort aus dem Umlauf nehmen.
- Verbogene Füsse gefährden die Stapelstandsicherheit.
- Korrosion und tragende Risse führen zum Aussortieren.
Häufige Fragen
Wie viel Tragkraft hat eine Gitterbox?
Standardgitterboxen nach DIN 15155 tragen 1000 kg Nutzlast, verstärkte Varianten bis 1500 kg. Massgeblich ist immer das Typenschild der jeweiligen Box.
Wie hoch darf man Gitterboxen stapeln?
Beladen sind in der Regel vier Boxen übereinander zulässig. Die unterste Box trägt dann die Last der drei oberen, deshalb ist ein ebener, tragfähiger Boden Pflicht.
Wann muss eine Gitterbox geprüft werden?
Als Lastaufnahmemittel mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, ausserdem nach Schadensereignissen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Wann ist eine Gitterbox nicht mehr tauschbar?
Wenn Füsse verbogen, Rahmenprofile gebrochen oder mehrere benachbarte Gitterdrähte gerissen sind. Solche Boxen werden gesperrt und repariert oder verschrottet.
Passende Gitterbox gesucht?
Wir liefern genormte und verstärkte Gitterboxen mit Klappe - stapelbar, tauschfähig und nach DIN 15155 gefertigt.
Normgerecht
Gitterboxen nach DIN 15155 und UIC 435-3.
Belastbar
1000 bis 1500 kg Tragkraft, 4-fach stapelbar.
Prüfbar
Beurteilung nach DGUV-Prüfkriterien möglich.
Fachberatung
Unser Team unterstützt bei Auswahl und Prüfung.


