Augen- und Notdusche: Was fordert die DIN EN 15154?
Augen- und Notduschen spülen Chemikalien im Notfall sofort ab und verhindern bleibende Schäden. Dieser Ratgeber erklärt die Anforderungen der DIN EN 15154, den richtigen Standort, Wassermenge und Spülzeit sowie die vorgeschriebene Wartung.
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Was fordert die DIN EN 15154?
Die Normreihe DIN EN 15154 legt die Anforderungen an Notduschen fest. Teil 1 und 2 regeln fest angeschlossene Körper- und Augenduschen, Teil 3 und 4 die nicht fest angeschlossenen (mit Behälter) Varianten. Zentrale Vorgaben sind der Volumenstrom, die Wasserverteilung und die Wassertemperatur.
Eine Körpernotdusche muss mindestens 76 l/min liefern, eine Augendusche mindestens 6 l/min je Auge. Das Wasser soll gleichmässig und drucklos austreten, damit das Auge nicht zusätzlich verletzt wird. Die Armatur öffnet mit einem Handgriff und bleibt selbsttätig offen, sodass beide Hände zum Spreizen der Augenlider frei sind.
Wo muss die Notdusche stehen?
Der Standort entscheidet über die Wirksamkeit. Die Dusche muss in unmittelbarer Nähe des Gefahrenbereichs liegen und in höchstens 10 Sekunden ohne Hindernisse erreichbar sein, was etwa 10 bis 20 Metern entspricht. Der Weg soll geradlinig, beleuchtet und stufenfrei verlaufen.
- In höchstens 10 Sekunden vom Gefahrenort erreichbar, ohne Türen oder Stufen.
- Deutlich mit dem Rettungszeichen nach ISO 7010 (E011/E012) gekennzeichnet.
- Auslösung ohne Kraftaufwand, auch mit geschlossenen Augen bedienbar.
- Freier Zugang, nicht durch Lager oder Geräte verstellt.
- Frostsicher installiert, bei Aussenbereichen mit Begleitheizung.
Schutzbrille, Handschuhe und Schürze ergänzen die Notdusche im Chemikalienbereich.
Zum RatgeberWie werden Notduschen gewartet?
Stehendes Wasser in der Zuleitung ist ein Nährboden für Legionellen und andere Keime. Deshalb schreiben die Norm und die Herstellerangaben eine regelmässige Funktionsspülung vor. Nur eine gespülte, freie Leitung liefert im Ernstfall sofort sauberes Wasser.
- Wöchentliche Spülung dokumentieren (Datum, Prüfer, Auffälligkeiten).
- Staubschutzkappen der Augenbrausen auf festen Sitz prüfen.
- Selbstöffnung und Selbsthaltung der Armatur testen.
- Beschädigte Düsen oder verkalkte Siebe sofort tauschen.
Wie wird beim Chemikalienunfall gespült?
Bei Kontakt mit Säuren, Laugen oder Lösemitteln zählt jede Sekunde. Betroffene Stelle sofort unter die Dusche bringen und mindestens 15 Minuten spülen, bei Laugen oft deutlich länger. Kontaminierte Kleidung während des Spülens entfernen.
- Auge weit öffnen und Lider mit den Fingern spreizen.
- Von der Nase nach aussen spülen, damit keine Chemikalie ins gesunde Auge läuft.
- Kontaktlinsen möglichst früh entfernen.
- Nach dem Spülen immer ärztliche Hilfe hinzuziehen, auch bei scheinbarer Besserung.
Häufige Fragen
Wie lange muss man mit der Notdusche spülen?
Die DIN EN 15154 fordert eine Spüldauer von mindestens 15 Minuten. Bei Laugen und stark ätzenden Stoffen ist deutlich länger zu spülen, bis ärztliche Hilfe eintrifft.
Welche Wassertemperatur ist vorgeschrieben?
Empfohlen wird lauwarmes Wasser zwischen 15 und 37 °C. So wird die lange Spülzeit toleriert und ein Kälteschock oder eine zusätzliche thermische Schädigung vermieden.
Wie oft muss eine Notdusche gespült werden?
Zur Vermeidung von Keimen wie Legionellen wird eine wöchentliche Funktionsspülung empfohlen, ergänzt durch eine jährliche Prüfung von Volumenstrom und Technik durch eine Fachkraft.
Reicht eine Augendusche oder braucht es auch eine Körperdusche?
Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Wo grössere Mengen Chemikalien verspritzen können, ist zusätzlich eine Körpernotdusche nötig; für reine Augenrisiken genügt oft die Augendusche.
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15 Minuten Spülung
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