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LasthandhabV

Manuelle Lastenhandhabung mit der Leitmerkmalmethode beurteilen

Die Leitmerkmalmethode (LMM) bewertet die körperliche Belastung beim manuellen Heben, Halten und Tragen anhand weniger Leitmerkmale. Dieser Ratgeber erklärt Punktwerte, Risikobereiche und wann sich Hebehilfen lohnen.

5 Min.Stand: 2026-07Geprüft: Fachredaktion
Hebehilfen ansehen
> 25 kg
kritisch für Männer
4 Bereiche
Risikoeinstufung LMM
> 50 Pkt.
Massnahmen erforderlich
LasthandhabV
rechtliche Grundlage
Inhalt
  1. Grundlagen und Recht
  2. Punktwerte berechnen
  3. Risiko einstufen
  4. Passende Hebehilfen
  5. Häufige Fragen

Was ist die Leitmerkmalmethode?

Die Leitmerkmalmethode (LMM) ist ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) entwickeltes Screening-Verfahren, mit dem sich die Belastung beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten praxisnah beurteilen lässt. Sie erfüllt die geforderte Gefährdungsbeurteilung nach der Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV).

Grundidee ist, wenige aussagekräftige Leitmerkmale zu bewerten und mit Wichtungsfaktoren zu einem Punktwert zu verrechnen. Aus diesem Risikowert ergibt sich, ob und wie dringend technische oder organisatorische Massnahmen nötig sind.

Die LasthandhabV verpflichtet Arbeitgeber, manuelle Handhabung zu vermeiden, wo sie ein Risiko für Rücken und Wirbelsäule birgt, und geeignete Hilfsmittel bereitzustellen, wenn sie sich nicht vermeiden lässt.
  • Rechtsgrundlage: Lastenhandhabungsverordnung und ArbSchG.
  • Methode: kostenfrei über die BAuA verfügbar, dokumentierbar.
  • Ziel: muskuloskelettale Erkrankungen (MSD) verhindern.
  • Anwender: Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, geschulte Führungskraft.

Wie werden die Leitmerkmale bewertet?

Die LMM für Heben, Halten und Tragen bewertet fünf Leitmerkmale. Jedem wird eine Wichtung zugeordnet; die Zeitwichtung multipliziert die Summe der übrigen Merkmale zum Gesamtpunktwert.

Der Risikowert ergibt sich als (Lastwichtung + Haltung + Ausführung + weitere Merkmale) x Zeitwichtung. Für Frauen gelten niedrigere Lastwichtungen als für Männer, da die zumutbaren Gewichte geringer angesetzt sind.

Dokumentieren Sie die Einzelwerte und den Gesamtpunktwert schriftlich - das ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und bei einer Kontrolle nachzuweisen.

Welche Risikobereiche gibt es?

Der Punktwert wird in vier Risikobereiche eingeteilt. Ab Bereich 3 wird eine Gestaltung des Arbeitsplatzes empfohlen, ab Bereich 4 sind Massnahmen dringend erforderlich.

Als grobe Orientierung gilt: Lasten über 25 kg für Männer und über etwa 15 kg für Frauen sind bereits einzeln kritisch. Häufige Wiederholungen oder ungünstige Haltungen verschieben auch leichtere Lasten schnell in einen kritischen Bereich.

  • Bereich 1‑2: beobachten, ergonomisch beraten.
  • Bereich 3: Prozess umgestalten, Hebehilfen prüfen.
  • Bereich 4: sofort Hilfsmittel einsetzen oder Last teilen.
  • Bei Beschwerden immer arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Welche Hebehilfen reduzieren die Belastung?

Liegt der Risikowert in Bereich 3 oder 4, sollte die manuelle Handhabung durch technische Hilfsmittel ersetzt oder ergänzt werden. Die Auswahl richtet sich nach Gewicht, Geometrie und Wegstrecke der Last.

Auch organisatorische Massnahmen zählen: kleinere Gebinde bestellen, Lagerorte auf Hüfthöhe legen, Zwei-Personen-Hub festlegen und Tätigkeiten rotieren lassen.
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Häufige Fragen

Ab welchem Gewicht ist die LMM anzuwenden?

Als Anhaltswert gilt: bei Lasten ab etwa 3 kg, die regelmässig bewegt werden, oder bei einzelnen Lasten über 10 kg lohnt eine Beurteilung. Über 25 kg (Mann) beziehungsweise 15 kg (Frau) ist eine Bewertung praktisch immer angezeigt.

Wer darf die Leitmerkmalmethode anwenden?

Grundsätzlich jede geschulte Person, in der Praxis die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt oder eine unterwiesene Führungskraft. Wichtig ist die realistische Beobachtung der Tätigkeit vor Ort.

Was bedeutet ein Punktwert über 50?

Er entspricht Risikobereich 4. Die Belastung ist hoch, körperliche Überforderung ist auch für Gesunde möglich. Der Arbeitgeber muss Gestaltungsmassnahmen ergreifen, etwa Hebehilfen einsetzen oder die Last aufteilen.

Ersetzt eine Hebehilfe die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Die Hilfsmittel senken das Risiko, die Beurteilung nach LMM bleibt aber Pflicht und muss nach Einführung der Massnahme wiederholt werden, um die Wirksamkeit zu belegen.

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