Abbildungen beispielhaft, teils KI-bearbeitet. Maßgeblich sind die technischen Daten. KI-Hinweis
Einzelgewicht OIML M2 20 kg Gusseisen lackiert - KERN 356-88
Das KERN 356-88 ist ein Prüfgewicht der OIML-Klasse M2 mit 20 kg Nennwert. Aus lackiertem Gusseisen in Block-Form hält es eine zulässige Toleranz von 3 g ein und liefert eine belastbare Referenz für Plattform- und Bodenwaagen.
- Fachhändler seit 2009
- Rechnungskauf für Stammkunden
- Weltweiter Versand
- Detailfragen mit dem Hersteller
Beschreibung
Mit dem KERN 356-88 kontrollieren Sie Plattform-, Boden- und Kranwaagen im Bereich um 20 kg. Das Prüfgewicht der OIML-Klasse M2 hält eine zulässige Toleranz von 3 g ein und dient Qualitäts- und Serviceteams als nachvollziehbare Referenz für die wiederkehrende Waagenprüfung.
Vorteile
- OIML-Klasse M2: zulässige Toleranz von nur 3 g beim Nennwert 20 kg
- Lackiertes Gusseisen: geschützte Oberfläche gegen Korrosion und Abrieb im Werkstatt- und Industrieeinsatz
- Bauform Block: standsichere Form, gut greifbar und stapelbar
Anwendungen
Das Einzelgewicht dient zum Prüfen und Justieren von Plattform-, Boden- und Industriewaagen sowie zur wiederkehrenden Eigenkontrolle im Wareneingang und in der Produktion.
Konformität und Herkunft
Klassifiziert nach OIML-Gewichtsklasse M2. EAN 4045761248274, Zolltarifnummer 84239090, Ursprungsland China.
Technische Daten
| OIML-Klasse | M2 |
|---|---|
| Nennwert | 20 kg |
| Zulässige Toleranz (+/-) | 3 g |
| Werkstoff | Gusseisen, lackiert |
| Bauform | Block |
| Gewicht | 20 kg |
| Hersteller | Kern |
| EAN | 4045761248274 |
| Zolltarifnummer | 84239090 |
| GPSR Herstellerdaten | KERN & SOHN GmbH, Ziegelei 1, DE-72336 Balingen-Frommern, www.kern-sohn.com |
| Artikelzustand | Neu |
| Artikel-Authentizität | Originalprodukt |
| Ursprungsland | China |
| OIML-Klasse (Prüfgewicht) | M2 |
Downloads
Datenblatt
Bedienungsanleitung
Zubehör
Fragen zum Artikel
Noch eine Frage?
Schreiben Sie uns die Artikelnummer und Ihre Frage, wir klären Detailfragen direkt mit dem Hersteller und antworten in der Regel am nächsten Werktag.














