ESD-Prüfprotokoll: was muss drin stehen fürs Audit?
Ein ESD-Prüfprotokoll belegt, dass die EPA-Elemente die Grenzwerte einhalten. Dieser Ratgeber zeigt, welche Messwerte, Prüfmittel und Intervalle nach DIN EN 61340-5-1 dokumentiert werden müssen und wie die Aufzeichnung dem Auditor standhält.
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Welche Messwerte gehören ins Protokoll?
Ein auditfestes Protokoll listet für jedes EPA-Element den gemessenen Widerstand mit klarem Grenzwertbezug. Nach DIN EN 61340‑5‑1 gilt für das System Handgelenkband plus Person typischerweise < 1,0 x 10⁹ Ω, für ableitfähige Bodenbeläge Rg < 1,0 x 10⁹ Ω und für den Körperableitwiderstand einer Person auf dem Boden ebenfalls unter diesem Wert.
Jeder Eintrag braucht den Istwert in Ohm, den geforderten Grenzwert und ein eindeutiges Bestanden oder Nicht bestanden. Ohne den gemessenen Zahlenwert ist ein Häkchen für den Auditor wertlos, weil die Nachvollziehbarkeit fehlt.
Welche Prüfmittel und Angaben verlangt der Auditor?
Der Auditor prüft nicht nur die Werte, sondern auch das Messgerät dahinter. Ein Widerstandsmessgerät für den ESD-Bereich muss eine Prüfspannung von 10 V und 100 V liefern und über eine gültige, rückführbare Kalibrierung verfügen.
- Gerätetyp und Seriennummer des verwendeten Widerstandsmessgeräts.
- Kalibrierdatum und nächster Kalibriertermin, rückführbar auf ein nationales Normal.
- Verwendete Prüfelektrode mit 2,5 kg Auflagegewicht nach IEC 61340‑2‑3.
- Prüfspannung (10 V bis 100 V) je nach erwartetem Widerstandsbereich.
- Name und Kürzel der prüfenden Person sowie Datum und Uhrzeit.
Welche Prüfintervalle müssen belegt sein?
Die Norm unterscheidet zwischen der täglichen Personenprüfung und der periodischen Verifizierung der EPA. Handgelenkbänder werden arbeitstäglich vor Arbeitsbeginn getestet, oft über eine Prüfstation mit Protokollierung.
Ionisatoren brauchen zusätzlich die Messung von Offset-Spannung und Entladezeit (Decay Time). Wird ein Intervall überschritten, ist die Lücke im Protokoll sichtbar und der Auditor stuft die EPA als nicht mehr verifiziert ein.
Wie bleibt die Dokumentation auditfest?
Auditfest heisst lückenlos, unveränderbar und nachvollziehbar. Jede Aufzeichnung braucht Datum, Prüfer und ein eindeutiges Ergebnis, und alle Protokolle werden über den geforderten Zeitraum geordnet aufbewahrt.
- Aufbewahrung mindestens über einen kompletten Verifizierungszyklus, meist mehrere Jahre.
- Fehlerhafte Messungen nicht löschen, sondern mit Korrekturmassnahme dokumentieren.
- Bei Nicht bestanden: Element sperren, Ursache und Abhilfe festhalten, Nachmessung protokollieren.
- Digitale Protokolle mit Zeitstempel und Schreibschutz gegen nachträgliche Änderung.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Handgelenkband geprüft werden?
Arbeitstäglich vor Arbeitsbeginn, idealerweise über eine Prüfstation mit automatischer Protokollierung. Der Systemwiderstand Person plus Band soll unter 1,0 x 10⁹ Ω liegen.
Muss das Messgerät kalibriert sein?
Ja. Ohne gültige, rückführbare Kalibrierung mit Datum und nächstem Termin sind die Messwerte im Audit nicht belastbar. Die Rückführbarkeit ist Teil des Protokolls.
Warum gehören Temperatur und Feuchte ins Protokoll?
Der Ableitwiderstand hängt stark von der relativen Luftfeuchte ab. Erst mit den Klimawerten ist eine Messung reproduzierbar und für den Auditor nachvollziehbar.
Was passiert bei einem Nicht-bestanden-Wert?
Das Element wird gesperrt, Ursache und Abhilfe werden dokumentiert und eine Nachmessung wird protokolliert. Der Vorgang bleibt sichtbar, er wird nicht gelöscht.
Prüfmittel für ein auditfestes ESD-Protokoll?
Wir liefern kalibrierbare Widerstandsmessgeräte, Prüfelektroden und Erdband-Teststationen inklusive Grenzwerten nach DIN EN 61340-5-1.
Normgeprüft
Grenzwerte und Methoden nach DIN EN 61340-5-1.
Rückführbar
Messgeräte mit kalibrierter, dokumentierter Prüfkette.
Auditfest
Lückenlose Nachweise über alle Prüfintervalle.
Fachberatung
ESD-Spezialisten helfen beim Verifizierungsplan.