Brandschutzhelfer-Ausbildung: wie viele braucht der Betrieb?
Jeder Arbeitgeber muss eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern benennen und ausbilden. Dieser Ratgeber erklärt die 5-Prozent-Regel der ASR A2.2, die Pflichtinhalte aus Theorie und Praxisübung sowie die Auffrischung im Drei- bis Fünf-Jahres-Takt.
Brandschutz-Ausstattung ansehenWie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Die Pflicht ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz und wird durch die ASR A2.2 konkretisiert. Als Richtwert gilt: bei normaler Brandgefährdung sind mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Massgeblich ist die tatsächlich anwesende Personenzahl, nicht die Zahl auf dem Papier.
Die 5 % sind ein Ausgangswert, kein starres Limit. Schichtbetrieb, Urlaub, grosse Betriebsflächen, viele Ausgänge oder erhöhte Brandgefährdung können deutlich mehr Helfer erfordern. Die konkrete Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Welche Inhalte muss die Ausbildung umfassen?
Umfang und Inhalte richten sich nach der DGUV Information 205‑023. Die Grundausbildung dauert je nach Anbieter zwei bis vier Stunden und besteht aus einem theoretischen und einem verpflichtenden praktischen Teil. Ohne die Praxisübung mit einem Löschmittel ist die Ausbildung nicht vollständig.
- Theorie: Grundlagen des Verbrennungsvorgangs und der Brandklassen A bis F.
- Betriebliche Brandschutzorganisation, Flucht- und Rettungswege, Brandschutzordnung.
- Funktion und Auswahl von Feuerlöschern (Pulver, Schaum, CO₂, Wasser).
- Verhalten im Brandfall, Alarmierung und geordnete Evakuierung.
- Gefahren durch Brandrauch und die Grenzen des eigenen Eingreifens.
- Praxis: eigenhändiges Löschen eines realen oder simulierten Entstehungsbrandes.
Welche Schutz- und Notfallausrüstung an den Arbeitsplatz gehört.
Zum RatgeberWer darf ausbilden und wie oft wird aufgefrischt?
Ausbilden dürfen nur fachkundige Personen, etwa Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit Zusatzqualifikation oder anerkannte Brandschutz-Dienstleister. Die Teilnahme wird schriftlich bescheinigt und im Betrieb dokumentiert.
Die Bestellung zum Brandschutzhelfer verfällt nicht automatisch, doch das Wissen veraltet. Die DGUV empfiehlt eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, inklusive erneuter Praxisübung am Feuerlöscher. Nach baulichen oder organisatorischen Änderungen ist eine frühere Wiederholung sinnvoll.
Häufige Fragen
Wie viele Brandschutzhelfer schreibt die ASR A2.2 vor?
Als Richtwert bei normaler Brandgefährdung mindestens 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Gefährdung, Schichtbetrieb oder grossen Flächen kann die Zahl deutlich höher liegen; massgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Muss die Ausbildung eine Praxisübung enthalten?
Ja. Nach DGUV Information 205‑023 ist die praktische Löschübung verpflichtend. Jeder Teilnehmer muss einen Feuerlöscher selbst bedienen. Reine Theorie- oder Online-Kurse reichen nicht aus.
Wie oft muss aufgefrischt werden?
Die DGUV empfiehlt eine Wiederholung alle drei bis fünf Jahre mit erneuter Praxisübung. Nach Umbauten oder geänderten Abläufen sollte früher geschult werden.
Wie lange dauert die Grundausbildung?
Je nach Anbieter zwei bis vier Stunden, aufgeteilt in Theorie und die verpflichtende praktische Löschübung.
Betrieb brandschutzgerecht ausstatten?
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Brandschutz- und Fluchtwegschilder nach ASR A1.3.
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