Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb wirklich?
Die Zahl der betrieblichen Ersthelfer richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung des Betriebs. Dieser Ratgeber erklärt die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1, die 5- und 10-Prozent-Quoten, die Erstausbildung sowie die Fortbildung alle zwei Jahre.
Erste-Hilfe-Ausstattung ansehenWer muss überhaupt Ersthelfer stellen?
Jeder Arbeitgeber ist nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26) verpflichtet, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen und eine ausreichende Zahl von Ersthelfern bereitzustellen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz zusammen mit der DGUV Vorschrift 1 der Unfallversicherungsträger.
Ein Betrieb mit bis zu einem Beschäftigten benötigt keinen ausgebildeten Ersthelfer, muss aber trotzdem Erste-Hilfe-Material und einen Notruf-Aushang vorhalten. Ab zwei anwesenden Beschäftigten greift die Ersthelfer-Pflicht.
Vom Verbandkasten bis zur Notfallkennzeichnung - so rüsten Sie den Betrieb aus.
Zum RatgeberWie viele Ersthelfer sind konkret nötig?
Ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten genügt ein Ersthelfer. Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt eine prozentuale Quote, die von der Gefährdung abhängt: 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben wie Produktion, Handwerk oder Lager.
Ein Beispiel: In einer Produktionsfirma mit 60 anwesenden Beschäftigten sind 10 %, also sechs Ersthelfer, erforderlich. Ein Büro mit 60 Beschäftigten kommt mit 5 %, also drei Ersthelfern, aus. Bei Zwischenwerten wird immer aufgerundet.
Ausbildung und Fortbildung - welche Fristen gelten?
Die Erstausbildung zum Ersthelfer umfasst neun Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten und wird von einer durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt. Danach ist eine regelmäßige Fortbildung Pflicht.
- Erstausbildung: 9 Unterrichtseinheiten (Lehrgang Erste Hilfe).
- Fortbildung: 9 Unterrichtseinheiten, spätestens alle 2 Jahre.
- Wird das 2-Jahres-Intervall überschritten, ist in der Regel eine erneute Erstausbildung nötig.
- Die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, wenn die Ausbildungsstelle ermächtigt ist.
- Teilnahme gilt als Arbeitszeit und ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
DIN 13157 oder DIN 13169 - welcher Verbandkasten zu Ihrem Betrieb passt.
Zum RatgeberHäufige Fragen
Ab wann braucht ein Betrieb einen Ersthelfer?
Ab zwei anwesenden Beschäftigten. Bei bis zu 20 Beschäftigten genügt ein ausgebildeter Ersthelfer, darüber gilt eine prozentuale Quote nach Gefährdung.
Wie viel Prozent der Beschäftigten müssen Ersthelfer sein?
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 %, in sonstigen Betrieben wie Produktion oder Handwerk mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten.
Wie oft muss die Fortbildung erfolgen?
Die Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten ist spätestens alle zwei Jahre fällig. Wird die Frist überschritten, ist meist eine erneute Erstausbildung erforderlich.
Wer trägt die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung?
Die Kosten für Aus- und Fortbildung übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger, sofern die Ausbildungsstelle ermächtigt ist.
Betrieb sicher für den Ernstfall ausstatten?
Vom normgerechten Verbandkasten über Notfallkennzeichnung bis zur PSA - wir liefern die komplette Erste-Hilfe-Ausstattung nach DGUV.
DGUV-konform
Ausstattung passend zur DGUV Vorschrift 1.
Normgeprüft
Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169.
Fachberatung
Wir helfen bei Quote und Ausstattung.
Komplettlösung
Von Material bis Kennzeichnung aus einer Hand.