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DGUV Vorschrift 1

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb wirklich?

Die Zahl der betrieblichen Ersthelfer richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Gefährdung des Betriebs. Dieser Ratgeber erklärt die Vorgaben der DGUV Vorschrift 1, die 5- und 10-Prozent-Quoten, die Erstausbildung sowie die Fortbildung alle zwei Jahre.

5 Min.Stand: 2026-07Geprüft: Fachredaktion
Erste-Hilfe-Ausstattung ansehen
1
Ersthelfer ab 2-20 Beschäftigten
5-10 %
der Beschäftigten je nach Gefährdung
9 UE
Erstausbildung Erste Hilfe
2 Jahre
Intervall der Fortbildung
Inhalt
  1. Rechtliche Grundlage
  2. Anzahl nach Quote
  3. Aus- und Fortbildung
  4. Häufige Fragen

Wer muss überhaupt Ersthelfer stellen?

Jeder Arbeitgeber ist nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26) verpflichtet, für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen und eine ausreichende Zahl von Ersthelfern bereitzustellen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz zusammen mit der DGUV Vorschrift 1 der Unfallversicherungsträger.

Ein Betrieb mit bis zu einem Beschäftigten benötigt keinen ausgebildeten Ersthelfer, muss aber trotzdem Erste-Hilfe-Material und einen Notruf-Aushang vorhalten. Ab zwei anwesenden Beschäftigten greift die Ersthelfer-Pflicht.

Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Bei Schichtbetrieb, Außenstellen und Urlaubszeiten muss in jeder Schicht ausreichend Ersthelfer-Präsenz sichergestellt sein.
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Wie viele Ersthelfer sind konkret nötig?

Ab zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten genügt ein Ersthelfer. Ab mehr als 20 Beschäftigten gilt eine prozentuale Quote, die von der Gefährdung abhängt: 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben wie Produktion, Handwerk oder Lager.

Ein Beispiel: In einer Produktionsfirma mit 60 anwesenden Beschäftigten sind 10 %, also sechs Ersthelfer, erforderlich. Ein Büro mit 60 Beschäftigten kommt mit 5 %, also drei Ersthelfern, aus. Bei Zwischenwerten wird immer aufgerundet.

Planen Sie einen Puffer über die Mindestquote hinaus ein. Krankheit, Urlaub, Fluktuation und Schichten führen sonst schnell dazu, dass die geforderte Zahl unterschritten wird.

Ausbildung und Fortbildung - welche Fristen gelten?

Die Erstausbildung zum Ersthelfer umfasst neun Unterrichtseinheiten (UE) zu je 45 Minuten und wird von einer durch die Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt. Danach ist eine regelmäßige Fortbildung Pflicht.

  • Erstausbildung: 9 Unterrichtseinheiten (Lehrgang Erste Hilfe).
  • Fortbildung: 9 Unterrichtseinheiten, spätestens alle 2 Jahre.
  • Wird das 2-Jahres-Intervall überschritten, ist in der Regel eine erneute Erstausbildung nötig.
  • Die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, wenn die Ausbildungsstelle ermächtigt ist.
  • Teilnahme gilt als Arbeitszeit und ist über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Führen Sie eine Übersicht mit Namen, Ausbildungsdatum und nächstem Fortbildungstermin. So behalten Sie Fristen im Blick und weisen die Erfüllung im Prüfungsfall lückenlos nach.
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Häufige Fragen

Ab wann braucht ein Betrieb einen Ersthelfer?

Ab zwei anwesenden Beschäftigten. Bei bis zu 20 Beschäftigten genügt ein ausgebildeter Ersthelfer, darüber gilt eine prozentuale Quote nach Gefährdung.

Wie viel Prozent der Beschäftigten müssen Ersthelfer sein?

In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 %, in sonstigen Betrieben wie Produktion oder Handwerk mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten.

Wie oft muss die Fortbildung erfolgen?

Die Fortbildung mit 9 Unterrichtseinheiten ist spätestens alle zwei Jahre fällig. Wird die Frist überschritten, ist meist eine erneute Erstausbildung erforderlich.

Wer trägt die Kosten der Ersthelfer-Ausbildung?

Die Kosten für Aus- und Fortbildung übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger, sofern die Ausbildungsstelle ermächtigt ist.

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