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TRGS 510

Gefahrstofflagerung nach TRGS 510 - was gilt?

Die TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Dieser Ratgeber erklärt Zusammenlagerungsverbote, Mengenschwellen, das Rückhaltevolumen von Auffangwannen und die Feuerwiderstandsklassen von Sicherheitsschränken.

5 Min.Stand: 2026-07Geprüft: Fachredaktion
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TRGS 510
maßgebliche Regel
100 %
Rückhalt des größten Gebindes
Typ 90
90 Min. Feuerwiderstand
200 kg
Kleinmengenschwelle brennbar
Inhalt
  1. Grundlagen und Geltung
  2. Mengen und Zusammenlagerung
  3. Auffangwannen
  4. Feuerwiderstand
  5. Häufige Fragen

Was regelt die TRGS 510 und wann greift sie?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 beschreibt, wie Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern wie Kanistern, Fässern oder IBC sicher gelagert werden. Sie gilt als Vermutungswirkung: Wer sie einhält, erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung.

Ausgangspunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Aus ihr ergeben sich Menge, Zusammenlagerung und die nötigen technischen Schutzmaßnahmen wie Auffangwannen, Sicherheitsschränke oder Lüftung. Ortsfeste Tanks und Prozessbehälter fallen nicht unter die TRGS 510.

Maßgeblich ist die eingestufte Gefahr nach CLP-Verordnung: entzündbar, oxidierend, giftig, ätzend oder umweltgefährlich. Die H-Sätze auf dem Etikett bestimmen, welche Lagerklasse und welche Regeln zutreffen.
  • Gefährdungsbeurteilung vor Einlagerung erstellen und dokumentieren.
  • Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 7 und 10) auswerten.
  • Lagermenge, Lagerklasse und Zusammenlagerung festlegen.
  • Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten sicherstellen.

Welche Mengenschwellen und Zusammenlagerungsverbote gelten?

Die TRGS 510 kennt Kleinmengenschwellen, unterhalb derer vereinfachte Regeln gelten. Erst darüber greifen die vollen Anforderungen an separate Lager, Brandabschnitte und Zusammenlagerung. Für entzündbare Flüssigkeiten liegt die Schwelle bei rund 200 kg, für sehr giftige Stoffe deutlich niedriger.

Nicht alle Stoffe dürfen zusammen gelagert werden. Die TRGS 510 ordnet Stoffe Lagerklassen (LGK) zu und regelt in einer Zusammenlagerungstabelle, welche Kombinationen erlaubt, nur getrennt oder gar nicht zulässig sind. Klassisches Beispiel: Oxidierende Stoffe (LGK 5.1) dürfen nicht mit brennbaren Flüssigkeiten (LGK 3) zusammenliegen.

Getrennte Lagerung heißt Abstand von mindestens 5 m oder eine nichtbrennbare Barriere. Separate Lagerung verlangt einen eigenen Brandabschnitt oder Sicherheitsschrank.
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Wie werden Auffangwannen richtig dimensioniert?

Wassergefährdende und flüssige Gefahrstoffe müssen so gelagert werden, dass auslaufende Flüssigkeit zurückgehalten wird. Das Rückhaltevolumen der Auffangwanne muss mindestens dem Volumen des größten Einzelgebindes entsprechen, in Schutzgebieten dem gesamten gelagerten Volumen.

  • Rückhaltevolumen mindestens 10 % der Gesamtmenge oder 100 % des größten Gebindes - der größere Wert zählt.
  • In Wasserschutzgebieten gilt das gesamte Lagervolumen als Rückhalteanforderung.
  • Stahlwannen für entzündbare Stoffe, PE-Wannen für Säuren und Laugen.
  • Wannen regelmäßig auf Dichtheit und Korrosion prüfen und Leckagen sofort entfernen.
Materialwahl nach Medium: Aggressive Säuren und Laugen greifen Stahl an - hier sind Polyethylen-Wannen die richtige Wahl. Für Lösemittel und Öle eignen sich verzinkte oder lackierte Stahlwannen.

Gitterroste halten die Gebinde trocken über der aufgefangenen Flüssigkeit und erleichtern die Sichtkontrolle. Die Wanne sollte so aufgestellt sein, dass ein Leck ohne Umräumen erkennbar bleibt.

Welche Feuerwiderstandsklasse braucht der Sicherheitsschrank?

Sicherheitsschränke für entzündbare Flüssigkeiten werden nach DIN EN 14470‑1 klassifiziert. Die Typbezeichnung nennt die Zeit in Minuten, für die der Schrankinnenraum im Brandfall unter der kritischen Temperatur bleibt: Typ 15, 30, 60 oder 90.

In der Praxis ist der Typ 90 der Standard, weil er 90 Minuten Zeit für die sichere Evakuierung und den Löschangriff gibt. Der Schrank verschließt Türen und Lüftungsklappen im Brandfall selbsttätig. Druckgasflaschen brauchen dagegen Schränke nach DIN EN 14470‑2.

Ein Sicherheitsschrank benötigt eine technische Lüftung mit mindestens 10-fachem Luftwechsel, wenn dauerhaft entzündbare Stoffe darin gelagert werden. Der Anschluss an die Abluft ist Teil der Zulassung.

Häufige Fragen

Ab welcher Menge greift die TRGS 510 mit vollen Anforderungen?

Unterhalb der Kleinmengenschwellen gelten vereinfachte Regeln. Für entzündbare Flüssigkeiten liegt die Schwelle bei etwa 200 kg, für akut giftige Stoffe deutlich niedriger. Darüber sind separate Lager, Brandabschnitte oder Sicherheitsschränke nötig.

Wie groß muss das Rückhaltevolumen einer Auffangwanne sein?

Mindestens 10 Prozent der gesamten Lagermenge oder 100 Prozent des größten Einzelgebindes - es zählt der größere Wert. In Wasserschutzgebieten muss das gesamte Lagervolumen zurückgehalten werden.

Warum darf man Oxidationsmittel nicht mit Brennbarem lagern?

Oxidierende Stoffe der Lagerklasse 5.1 setzen Sauerstoff frei und können brennbare Flüssigkeiten (LGK 3) entzünden oder einen Brand stark beschleunigen. Die Zusammenlagerungstabelle der TRGS 510 verbietet diese Kombination.

Was bedeutet Typ 90 bei einem Sicherheitsschrank?

Typ 90 nach DIN EN 14470‑1 bedeutet, dass der Schrankinnenraum im Brandfall 90 Minuten lang unter der kritischen Temperatur bleibt. Das ist der übliche Standard für die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten im Arbeitsraum.

Gefahrstoffe normgerecht lagern?

Wir liefern Auffangwannen, Gefahrstoffschränke Typ 90 und Lagereinrichtungen nach TRGS 510 und DIN EN 14470-1.

Normkonform

Schränke nach DIN EN 14470-1, Lagerung nach TRGS 510.

Sicher aufgefangen

Auffangwannen mit geprüftem Rückhaltevolumen.

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Typ 90 mit 90 Minuten Feuerwiderstand.

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