Bodenmarkierung nach ASR A1.3 - wie kennzeichnen?
Die Bodenmarkierung ordnet Verkehrswege, Stellflächen und Gefahrenzonen sichtbar und dauerhaft. Dieser Ratgeber erklärt die Vorgaben der ASR A1.3 und DIN EN ISO 7010, die richtige Farbwahl, Linienbreiten sowie die Auswahl zwischen Bodenmarkierungsfarbe, Klebeband und Hartmarkierung.
Bodenmarkierung ansehenWas schreibt die ASR A1.3 vor?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 legt fest, wie Sicherheitskennzeichnung im Betrieb gestaltet und angebracht wird. Sie verweist auf die Sicherheitsfarben der DIN EN ISO 7010 und regelt, welche Farbe für welche Bedeutung steht.
Verkehrswege für Fahrzeuge müssen dauerhaft erkennbar sein, wenn Sicherheit und Gesundheit es erfordern. Die Markierung erfolgt in einer Farbe, die sich deutlich vom Boden abhebt - üblich sind Gelb oder Weiss mit einer Linienbreite von mindestens 5 cm, im Fahrverkehr oft 7,5 bis 10 cm.
Welche Farbe für Wege, Flächen und Gefahren?
Eine konsistente Farbsystematik verhindert Fehldeutungen. Verkehrswege werden neutral markiert, Gefahrenzonen dagegen im auffälligen Warnmuster Gelb-Schwarz oder Rot-Weiss.
- Gelb-Schwarz (45 Grad schraffiert): dauerhafte Gefahrenstellen, Kanten, Anfahrschutz.
- Rot-Weiss: temporäre oder besondere Verbotszonen, Freihaltebereiche.
- Weiss: allgemeine Stellflächen, Regalzonen und Kommissionierbereiche.
- Grün: Rettungswege und Sammelplätze in Kombination mit Piktogrammen.
Farbe, Klebeband oder Hartmarkierung?
Die Materialwahl richtet sich nach Belastung, Untergrund und gewünschter Standzeit. Bodenmarkierungsfarbe eignet sich für grosse Flächen, Klebeband für schnelle und flexible Kennzeichnung, Hartmarkierungen halten dem Staplerverkehr am längsten stand.
- Untergrund vor dem Anbringen reinigen, entfetten und trocknen lassen.
- Rutschhemmung beachten: nasse Bereiche mindestens R11 oder mit Streugut in der Farbe.
- Bei Klebeband auf abgeschrägte Kanten achten, damit Räder und Rollen nicht abheben.
- Randbereiche und Nummerierungen mit Schablonen sauber und wiederholbar setzen.
Häufige Fragen
Ist Bodenmarkierung im Betrieb Pflicht?
Die ASR A1.3 fordert eine dauerhafte Kennzeichnung von Verkehrswegen und Gefahrstellen, wenn Sicherheit und Gesundheit es erfordern. Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet über Umfang und Ausführung.
Welche Linienbreite ist richtig?
Für Verkehrswege gelten mindestens 5 cm, im Fahrzeugverkehr sind 7,5 bis 10 cm üblich. Die Linie muss sich deutlich vom Bodenbelag abheben.
Was bedeutet Gelb-Schwarz auf dem Boden?
Das schräg schraffierte Gelb-Schwarz-Muster warnt nach DIN EN ISO 7010 vor dauerhaften Gefahrstellen wie Kanten, Hindernissen und Stossstellen.
Farbe oder Klebeband - was hält länger?
2K-Bodenmarkierungsfarbe und Hartmarkierungen halten dem Staplerverkehr am längsten stand. Markierband ist schneller verlegt und flexibel erneuerbar, aber weniger abriebfest.
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