Punktabsaugung für Gefahrstoffe richtig auslegen?
Eine Punktabsaugung erfasst Gefahrstoffe direkt an der Entstehungsstelle, bevor sie in die Atemluft gelangen. Dieser Ratgeber erklärt Erfassungselemente, die nötige Mindestluftgeschwindigkeit und die richtige Filterwahl nach TRGS 528 und TRGS 900.
Absauganlagen ansehenWie erfasst eine Punktabsaugung Gefahrstoffe?
Eine Punktabsaugung saugt Rauche, Dämpfe und Stäube unmittelbar an der Entstehungsstelle ab, solange die Schadstoffwolke noch klein und gerichtet ist. Nach dem STOP-Prinzip der Gefahrstoffverordnung hat diese quellennahe Erfassung Vorrang vor raumlufttechnischen Massnahmen, weil sie den Stoff erfasst, bevor er sich verdünnt und ausbreitet.
Das Erfassungselement ist die Schnittstelle zur Quelle: Trichter, Schlitzhaube, Flanschdüse oder ein flexibler Absaugarm. Entscheidend ist der Abstand zur Quelle, denn die Erfassungsgeschwindigkeit fällt mit dem Quadrat der Entfernung. Verdoppelt sich der Abstand, sinkt die Wirkung auf etwa ein Viertel.
- Absaugarme mit Gelenken: flexibel positionierbar für wechselnde Löt- und Schweissplätze.
- Schlitz- und Randabsaugung: für Behälter, Tauchbäder und Rinnen mit Lösemittelemission.
- Trichter- und Flanschhauben: bündeln die Strömung und erhöhen die Reichweite gegenüber der freien Düse.
- Einhausungen: die beste Erfassung, wenn der Prozess räumlich umschlossen werden kann.
Welche Mindestluftgeschwindigkeit ist nötig?
Massgeblich ist die Erfassungsgeschwindigkeit an der Quelle, nicht die Geschwindigkeit im Rohr. Sie muss die Strömung des Schadstoffs übertreffen, damit die Wolke sicher in die Haube gezogen wird. Für nahezu ruhende Stofffreisetzung genügen etwa 0,25 bis 0,5 m/s, bei bewegter Raumluft oder aktivem Ausstoss sind 0,5 bis 1,0 m/s und mehr nötig.
Aus der Erfassungsgeschwindigkeit und der Erfassungsfläche ergibt sich der nötige Volumenstrom in m³/h. In den Rohrleitungen ist zusätzlich eine Mindesttransportgeschwindigkeit einzuhalten, damit sich Staub nicht absetzt: für feine, trockene Stäube typisch 18‑20 m/s, für schwere oder feuchte Partikel bis 25 m/s.
Welcher Filter passt zum Gefahrstoff?
Die Filterwahl richtet sich nach der Art des Gefahrstoffs: Partikel brauchen einen mechanischen Schwebstofffilter, Gase und Dämpfe einen Aktivkohlefilter. Für krebserzeugende oder besonders feine Rauche, etwa beim Schweissen legierter Stähle, sind Schwebstofffilter der Klasse H13 nach EN 1822 Stand der Technik.
- Vorfilter (G/M/F): halten Grobstaub zurück und schützen den teuren Hauptfilter.
- HEPA H13/H14: für alveolengängige und krebserzeugende Stäube und Schweissrauche.
- Aktivkohle: für Lösemitteldämpfe und organische Gerüche, nach Beladung erschöpft.
- Kombifilter: mehrstufig für gemischte Emissionen aus Partikeln und Dämpfen.
Häufige Fragen
Was regelt die TRGS 528?
Die TRGS 528 beschreibt Schutzmassnahmen bei schweisstechnischen Arbeiten. Sie fordert bei Gefahrstoffen wie krebserzeugenden Schweissrauchen eine wirksame Erfassung an der Quelle und regelt die zulässige Luftrückführung.
Wozu dient die TRGS 900?
Die TRGS 900 legt die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Gefahrstoffe in der Luft am Arbeitsplatz fest. An diesen Werten wird gemessen, ob eine Absaugung ausreichend wirkt und ob gereinigte Luft rückgeführt werden darf.
Wie nah muss der Absaugarm an die Quelle?
So nah wie möglich, idealerweise unter 30 cm. Die Erfassungsgeschwindigkeit fällt mit dem Quadrat des Abstands, deshalb halbiert schon ein Verdoppeln der Entfernung die Wirkung auf ein Viertel.
Darf gereinigte Luft in den Raum zurück?
Nur wenn die Reinigung sicher unter den Grenzwerten der TRGS 900 bleibt. Bei krebserzeugenden Stoffen ist nach TRGS 528 grundsätzlich Fortluft ins Freie oder ein geprüftes Rückführverfahren erforderlich.
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