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DGUV Vorschrift 1

Verbandbuch führen - was gehört hinein und wie lange aufbewahren?

Das Verbandbuch dokumentiert jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb - vom Pflaster bis zur Wundversorgung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Angaben jeder Eintrag braucht, warum auch der kleinste Bagatellunfall hineingehört und wie die fünfjährige Aufbewahrung den Unfallversicherungsschutz absichert.

5 Min.Stand: 2026-07Geprüft: Fachredaktion
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5 Jahre
Aufbewahrungsfrist
Jeder Fall
auch Bagatellunfälle
DGUV V1
gesetzliche Grundlage
§ 24
Pflicht des Unternehmers
Inhalt
  1. Inhalt eines Eintrags
  2. Bedeutung für die Versicherung
  3. Aufbewahrung und Frist
  4. Häufige Fragen

Was muss in jeden Verbandbuch-Eintrag?

Nach § 24 der DGUV Vorschrift 1 muss jede Erste-Hilfe-Leistung schriftlich festgehalten werden. Ein vollständiger Eintrag beantwortet die Fragen wer, wann, wo, was und wie - nur so ist der Vorfall später eindeutig nachvollziehbar.

Wichtig ist die Zeitnähe: Der Eintrag entsteht direkt nach der Versorgung, nicht Tage später aus dem Gedächtnis. Auch der Name des Ersthelfers gehört dazu, damit Rückfragen möglich sind.

  • Name der verletzten oder erkrankten Person
  • Datum, Uhrzeit und genauer Ort des Ereignisses
  • Hergang - wie kam es zur Verletzung?
  • Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung
  • Art der Erste-Hilfe-Massnahme (z. B. Pflaster, Wundauflage, Kühlung)
  • Name des Ersthelfers oder der Zeugen
Das Verbandbuch enthält Gesundheitsdaten. Bewahren Sie es verschlossen und vor Einsicht Dritter geschützt auf - Datenschutz nach DSGVO gilt auch hier.

Warum auch Bagatellunfälle dokumentieren?

Der häufigste Fehler ist, kleine Verletzungen wegzulassen. Genau das kann teuer werden: Entwickelt sich aus einem oberflächlichen Kratzer Tage später eine Wundinfektion, entscheidet der Verbandbuch-Eintrag darüber, ob die gesetzliche Unfallversicherung den Fall als Arbeitsunfall anerkennt.

Ohne Dokumentation fehlt der Nachweis, dass die Verletzung im Betrieb geschah. Der Eintrag ist damit die Brücke zwischen dem harmlosen Erstereignis und einer möglichen Spätfolge - er sichert Leistungen wie Heilbehandlung, Verletztengeld oder Rente.

Faustregel: Jede Leistung wird eingetragen - vom Pflaster am Finger bis zum Kühlpack. Lieber ein Eintrag zu viel als ein fehlender Nachweis im Ernstfall.

Wie lange und wie wird das Verbandbuch aufbewahrt?

Verbandbuch-Einträge sind ab dem Zeitpunkt der Eintragung fünf Jahre aufzubewahren. Diese Frist gibt der gesetzlichen Unfallversicherung genug Zeit, auch spät auftretende Zusammenhänge zu prüfen.

  • Aufbewahrungsdauer: 5 Jahre ab dem Eintragsdatum
  • Geschützt vor unbefugtem Zugriff (Gesundheitsdaten)
  • Klassisches gebundenes Buch oder revisionssicherer Einzelbeleg-Block
  • Digitale Lösungen zulässig, wenn Vollständigkeit und Datenschutz gewahrt bleiben

Ob Papierbuch oder digitale Erfassung - entscheidend ist, dass Einträge nachträglich nicht unbemerkt verändert werden können und nur Berechtigte Zugriff haben. Ein gut sichtbar am Erste-Hilfe-Platz hinterlegtes Buch senkt die Hemmschwelle, wirklich jeden Fall einzutragen.

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Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Ist das Verbandbuch gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. § 24 der DGUV Vorschrift 1 verpflichtet den Unternehmer, jede Erste-Hilfe-Leistung zu dokumentieren und die Aufzeichnungen sicher aufzubewahren.

Muss ich wirklich jedes Pflaster eintragen?

Ja, jede Erste-Hilfe-Leistung gehört ins Verbandbuch. Auch aus einer harmlosen Bagatelle kann eine Spätfolge entstehen, für die der Eintrag den Versicherungsschutz sichert.

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Die Einträge sind ab dem Zeitpunkt der Eintragung fünf Jahre lang aufzubewahren und dabei vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.

Darf das Verbandbuch digital geführt werden?

Ja, digitale Lösungen sind zulässig, sofern die Einträge vollständig sind, nachträglich nicht unbemerkt geändert werden können und der Datenschutz gewahrt bleibt.

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